Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Tel.: 08002255530
Mo, Mi & Fr 9 – 14 Uhr, Di & Do 15 – 20 Uhr
Nummer gegen Kummer (Kinder- & Jugendtelefon)
Tel.: 08001110333 oder 116111
Mo – Sa 14 – 20 Uhr
Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
Tel.: 08001110550
Mo – Fr 9 – 11 Uhr, Di & Do 17 – 19 Uhr
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000116016
24h erreichbar
Für anonyme Hilfe empfehlen wir:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de
Erwachsene erhalten Beratung bei: N.I.N.A. – Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Auf Wunsch auch anonym. Bundesweit in Deutschland unter 01805 1234 65 oder unter mail@nina-info.de. Telefonzeiten: montags 9:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr.
Mail: Norbert.Kemper@seb61.de
Prävention im Sport – E-Mail-Adresse einfügen
Achtsam, respektvoll, freundlich, gerecht, …
Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich im Sportverein übernehmen.
Ehrenkodex und Verhaltensregeln
Alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und sonst. ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben den Ehrenkodex (des Schwimmvereins Essen-Borbeck 1961 e.V.) zu unterzeichnen. Unsere Trainer*innen verpflichten sich zur Einhaltung dieses Konzepts durch ihre Unterschrift auf dem Ehrenkodex sowie auf den Verhaltensrichtlinien, die jedem einzelnen vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit vorgelegt werden.
Die Unterschrift unter den Verhaltensrichtlinien und dem Ehrenkodex soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.
Fortbildungen und Qualifizierungen
Für Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Vereinsmitglieder werden Fortbildungen und Qualifizierungen angeboten und durchgeführt.
Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:
Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.
Im Rahmen des Sportes und bei Freizeitaktivitäten soll jedes Kind/Jugendlicher frei von Gewalt seinen Sport ausüben können, um so seine Persönlichkeit und Stärken zu entwickeln.
Im Rahmen des Schutzkonzeptes werden Gefahren durch gründliche Untersuchungen und Nachforschungen herausgefunden und Vorsorge getroffen.
Definitionen:
Machtmissbrauch
Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer Macht/-position, um anderen Personen ein Schaden physisch und/oder psychisch zuzufügen, um sich selber oder dritten persönliche Vorteile zu verschaffen.
Mögliche Machtgefälle
Trainer*innen/Betreuer*innen – Kinder/Jugendliche
Jugendliche – Jugendliche
Jugendliche – Kinder
Kinder – Kinder
Badpersonal – Kinder/Jugendliche
Wettkampfrichtende – Sportler
andere Eltern – Kinder/Jugendliche
erwachsene Mitglieder – Kinder/Jugendliche
Grenzverletzungen
Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber
Kindern/Jugendlichen, die deren persönlichen Grenzen im Rahmen der Ausübung ihres Sportes überschreiten.
Körperliche und emotionale Gewalt
Körperliche Gewalt ist nur ein Teil eines vielfältigen Verhaltensmusters, welches auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt ausgesetzt.
Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen:
Alle Trainer*innen/Betreuer*innen kennen den Leitfaden mit umfangreichen Maßnahmen zum Schutz vor interpersoneller Gewalt.
Leitfaden zum Schutz vor interpersoneller Gewalt:
Beschwerdemanagement und Krisenintervention:
Nach einem Vorfall muss eine Evaluation unter folgenden Gesichtspunkten stattfinden:
Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden. Wir danken für Ihre/Eure Unterstützung!
Der Vorstand