Prävention im Sport

Beratungsstellen

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Tel.: 08002255530
Mo, Mi & Fr 9 – 14 Uhr, Di & Do 15 – 20 Uhr

Nummer gegen Kummer (Kinder- & Jugendtelefon)
Tel.: 08001110333 oder 116111
Mo – Sa 14 – 20 Uhr

Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
Tel.: 08001110550
Mo – Fr 9 – 11 Uhr, Di & Do 17 – 19 Uhr

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 08000116016
24h erreichbar

Für anonyme Hilfe empfehlen wir:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de

Erwachsene erhalten Beratung bei: N.I.N.A. – Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Auf Wunsch auch anonym. Bundesweit in Deutschland unter 01805 1234 65 oder unter mail@nina-info.de. Telefonzeiten: montags 9:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr.

Ansprechpartner des Schwimmverein Essen-Borbeck 1961

Sandra Schönfeld

Mail: Sandra.Schoenfeld@seb61.de

Norbert Kemper

Mail: Norbert.Kemper@seb61.de

Prävention im Sport – E-Mail-Adresse einfügen

Achtsam, respektvoll, freundlich, gerecht, …

  • wir gehen respektvoll miteinander um und nehmen uns gegenseitig ernst – unabhängig von der Rolle im Verein begegnen wir uns auf Augenhöhe.
  • Wir vermeiden unangemessene Berührungen – ob eine Berührung angemessen ist, entscheidet die/der Berührte.
  • Wir achten auf unsere Wortwahl und vermeiden Äußerungen, die anderen unangenehm sind
  • Wir achten aufeinander und nehmen Schwächere in Schutz. Wenn wir Zeuge/Zeugin unangemessener Berührungen oder Bemerkungen sind, weisen wir freundlich, aber unmissverständlich darauf hin.
  • Wir akzeptieren Widersprüche. Wenn uns verbal oder nonverbal signalisiert wird, dass unser Verhalten unangemessen war, akzeptieren wird das und versuchen es nicht zu diskutieren oder zu relativieren. Unser Motto ist „NEIN heißt NEIN!“
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  • Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  • Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. Kindern wird bei Übungen vorhergesagt, dass sie jetzt von uns angefasst werden („ich nehme jetzt deine Beine/Arme und zeige dir die richtige Bewegung“ oder „ich halte dich am Bauch fest“,).
  • Die Übungsleiter*innen und Trainer*innen duschen grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen allein und/oder unbekleidet.
  • Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
  • Sollte man ein „4-Augen“ Gespräch mit einem Kind führen, muss sichergestellt sein, dass dies immer in Sichtweite anderer stattfindet und nicht in einem extra Raum (dient zum einem dem Schutz der Trainer*innen vor Beschuldigungen, und dem Kind vor möglichen Übergriffen)
  • Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
  • Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.). Das gilt auch für die Hilfe beim An- und Ausziehen. Dies kann auch durch eine nicht gleichgeschlechtliche Person geschehen, da wir nicht immer Übungsleiter*innen beider Geschlechter vor Ort haben.
  • Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
  • Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“
  • Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
  • Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer*innen und Übungsleiter*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
  • Wir achten auf den Umgang der Kinder- und Jugendlichen untereinander (im Hinblick z.B. auf sexualisierte Sprache, Verhalten oder auch Videos zeigen). Sollten sich Kinder/Jugendliche auffällig verändern oder verhalten, suchen wir das Gespräch und bieten unsere Hilfe an.
  • Die Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit im Verein ist Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
  • Wer die Betroffenen eigenmächtig ausfragt („Verhör“), gefährdet spätere Ermittlungen.
  • Nachfragen im Kollegenkreis schaffen Unsicherheiten und beliefern die „Gerüchteküche“.
  • Handlungsschritte sollten nur in Absprache mit den Betroffenen vereinbart werden.
  • Klatsch und Tratsch soll vermieden werden.
  • Die Einschaltung der Ermittlungsbehörden bedingt immer einen „Strafverfolgungszwang“, d.h. eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden. Daher sollte dieser Schritt nur in Absprache mit den Betroffenen, der Fachberatungsstelle und ggf. den gesetzlichen Vertretern getroffen werden.
  • Jede Maßnahme sollte in jedem Fall mit Fachberatungsstellen vor Ort abgesprochen werden.
  • Die Erziehungsberechtigten sollten nur angesprochen werden, wenn sie in den sexuellen Missbrauch nicht involviert sind.
  • Der „Täter“ darf nicht eigenmächtig zur Rede gestellt werden.
  • Gegebenenfalls kann die VIBSS – Rechtsberatung des Landessportbundes NRW einbezogen werden.
  • Pressearbeit sollte nur über den Vorstand betrieben werden.

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich im Sportverein übernehmen.

Ehrenkodex und Verhaltensregeln
Alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen und sonst. ehrenamtlichen Mitarbeitenden haben den Ehrenkodex (des Schwimmvereins Essen-Borbeck 1961 e.V.) zu unterzeichnen. Unsere Trainer*innen verpflichten sich zur Einhaltung dieses Konzepts durch ihre Unterschrift auf dem Ehrenkodex sowie auf den Verhaltensrichtlinien, die jedem einzelnen vor Aufnahme der ehrenamtlichen Arbeit vorgelegt werden.


Die Unterschrift unter den Verhaltensrichtlinien und dem Ehrenkodex soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.

Fortbildungen und Qualifizierungen
Für Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Vereinsmitglieder werden Fortbildungen und Qualifizierungen angeboten und durchgeführt.

Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:

  1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.
  2. Der Vorstand und die Übungsleiter*innen sind sich ihrer Verantwortung bewusst.
    Der/die Vorsitzende beziehungsweise sein/ihr Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  3. Es stehen Ansprechpartner*innen in Sachen sexualisierte Gewalt zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
  4. Übungsleiter*innen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihren eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  5. Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an den Vorstand wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
  6. Alle Mitarbeitenden, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
  7. Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch den Vorstand.
    Die Vertraulichkeit wird zugesichert. Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält der Vorstand bereit.
  8. Wir bieten alle Mitarbeitenden Fortbildungsangebote an.
  9. Alle Mitarbeitenden des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  10. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  11. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  12. Informationen bzw. Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
  13. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  14. Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
  15. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
  16. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!

 

  1. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  2. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.

Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.

Im Rahmen des Sportes und bei Freizeitaktivitäten soll jedes Kind/Jugendlicher frei von Gewalt seinen Sport ausüben können, um so seine Persönlichkeit und Stärken zu entwickeln.
Im Rahmen des Schutzkonzeptes werden Gefahren durch gründliche Untersuchungen und Nachforschungen herausgefunden und Vorsorge getroffen.

 

Definitionen:
Machtmissbrauch
Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer Macht/-position, um anderen Personen ein Schaden physisch und/oder psychisch zuzufügen, um sich selber oder dritten persönliche Vorteile zu verschaffen.

Mögliche Machtgefälle
Trainer*innen/Betreuer*innen – Kinder/Jugendliche
Jugendliche – Jugendliche
Jugendliche – Kinder
Kinder – Kinder
Badpersonal – Kinder/Jugendliche
Wettkampfrichtende – Sportler
andere Eltern – Kinder/Jugendliche
erwachsene Mitglieder – Kinder/Jugendliche

Grenzverletzungen
Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber
Kindern/Jugendlichen, die deren persönlichen Grenzen im Rahmen der Ausübung ihres Sportes überschreiten.

Körperliche und emotionale Gewalt
Körperliche Gewalt ist nur ein Teil eines vielfältigen Verhaltensmusters, welches auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt ausgesetzt.

 

Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen:

Alle Trainer*innen/Betreuer*innen kennen den Leitfaden mit umfangreichen Maßnahmen zum Schutz vor interpersoneller Gewalt.

Leitfaden zum Schutz vor interpersoneller Gewalt:

  • Jeder ehrenamtliche Mitarbeiter erhält eine Kopie des Leitfadens
  • Jeder ehrenamtliche Mitarbeiter muss sich seiner Position gegenüber den Kindern/Jugendlichen bewusst sein (Machtgefälle).
  • Keiner wird zu einer Übung gezwungen. Allen wird vorher die Übung genau erklärt. Wenn Hilfestellungen notwendig sind, werden diese zuvor genau erklärt.
  • Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf verbale und körperliche Kontakte und reagieren entsprechend darauf
  • Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen besetzt sein.
  • Umkleiden werden nur nach Ankündigung betreten
  • Es wird auf gewaltverherrlichende Sprache verzichtet.
  • Bei „vier-Augen-Gesprächen“ mit Kindern/Jugendlichen finden diese nicht in einem separaten Raum, sondern für alle sichtbar in einem ruhigen Bereich statt.
  • Bei Versorgung von Verletzungen wird mit dem verletzten Kind nicht allein in den Sanitätsraum gegangen, es wird immer eine Begleitperson mitgenommen
  • Vereinsfahrten finden mit mindestens zwei Begleitpersonen statt, wobei jeweils einer männlich bzw. weiblich sein muss.
  • Bei Jugendfahrten gibt es immer geschlechterspezifische Zimmer.
  • Betreuer*innen und Kinder haben grundsätzliche getrennte Zimmer/Zelte.
  • Kein/e Betreuer*in betritt ein Zimmer, ohne vorher anzuklopfen und sich rückzuversichern, dass alle Kinder bekleidet sind.
  • In Krisensituationen bei Jugendfahrten (z.B. massives Heimweh, notwendige ärztliche Versorgung) werden die Eltern unverzüglich informiert und die Maßnahmen abgesprochen

 

Beschwerdemanagement und Krisenintervention:

  • Auf der Homepage sind die Ansprechpartner mit Kontaktdaten hinterlegt.
  • Geht bei diesen eine Meldung ein, wird der Melder zeitnah eine Rückmeldung erhalten, dass die Meldung eingegangen ist und der Vorfall vorrangig bearbeitet wird.
  • Der Vorstand ist zu informieren.
  • Einzuleitende Handlungsschritte werden mit dem Betroffenen besprochen.
  • Bei allen einzuleitenden Schritten wird so verfahren, dass die Privatsphäre gesichert ist.
  • Gespräche finden grundsätzlich in einem geschützten Rahmen statt.
  • Alle Gespräche werden protokolliert und von allen Gesprächsteilnehmern gegengelesen und unterschrieben.

 

Nach einem Vorfall muss eine Evaluation unter folgenden Gesichtspunkten stattfinden:

  • Was hat gut funktioniert?
  • Gab es Probleme und welche Probleme waren das?
  • Wurde sich an den Handlungsleitfaden gehalten?
  • Wurden die Wünsche der betroffenen Person berücksichtigt?
  • Wie wurde mit der verdächtigen Person umgegangen (kam es zur „Gerüchteküche“)?
  • Gibt es noch offenen Fragen innerhalb des Vereins?
  • Passt unser Handlungsleitfaden oder muss er angepasst werden?

Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden. Wir danken für Ihre/Eure Unterstützung!

Der Vorstand